Patent – Schutztitel für technische Erfindungen
Erfindungen betreffen Produkte und Verfahren im weitesten Sinne. Um eine Erfindung patentieren lassen zu können, muss die Erfindung neu sein. Zudem darf die Erfindung für eine Fachperson im Sinne des Patentrechts nicht naheliegend und muss gewerblich anwendbar sein.
Erfindung geheim halten
Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Erfindung zum Patent anzumelden, dann sollten Sie Ihre Idee bis nach der Einreichung einer Patentanmeldung unbedingt geheimhalten. Die Erfindung darf vorher in keiner Form bekannt gegeben werden. Präsentieren Sie Ihre Erfindung demnach auch nicht auf Messen und verhandeln Sie auch möglichst nicht bereits mit Vertriebs-, Geschäfts- oder Entwicklungspartnern.
Der Gang zum Patentamt
Um eine Patentanmeldung zu erstellen, die schliesslich auch einen genügend breiten und umfassenden Schutz Ihrer Erfindungen bietet, sollte auf das spezielle Fachwissen eines Patentanwalts nicht verzichtet werden. Die Produkte oder Verfahren müssen in einer dem technischen Experten in der Regel wenig geläufigen Fachsprache beschrieben werden und dabei auch den patentrechtlichen Anforderungen genügen. Darauf sind die Patentanwälte der IPS Irsch durch die jahrelange Erfahrung auf den unterschiedlichsten technischen Gebieten spezialisiert.
Die Patentanwälte von IPS Irsch
Unsere Patentanwälte können als Physiker, Chemiker bzw. als Maschinenbauingenieure mit Fachrichtung Energie und Umwelttechnik selbstverständlich auch technisch auf Augenhöhe mit unseren Erfinderinnen und Erfindern diskutieren und deren Ideen nicht nur begreifen, sondern auch die technische Sprache unserer Mandanten verstehen. Wird ein Patentantrag schliesslich eingereicht, wird er von den zuständigen Patentämtern auf die Patentfähigkeit hin geprüft. Im Rahmen dieses sogenannten Erteilungsverfahrens übernehmen wir die gesamte, meist schriftliche Kommunikation mit den Ämtern.
Erfindung schützen
Ein Patent gibt dem Inhaber das Recht, jedem Dritten die gewerbsmässige Nutzung der geschützten Erfindung zu verbieten. Der Inhaber kann das Recht aber auch auf andere übertragen – entweder zum Beispiel durch den Verkauf des Patents oder die Vergabe von Lizenzen. Der Patentschutz gilt jedoch nur in den Ländern, in denen das Patent registriert und in Kraft ist. In Ländern ohne Patentschutz können Dritte die Erfindungen frei nutzen.
Patentierbar oder nicht?
Nicht alles kann man patentieren. So sind zum Beispiel theoretische Konzepte wie mathematische oder betriebswirtschaftliche Methoden an sich, Ideen oder wissenschaftliche Theorien in der Regel von der Patentierung ausgenommen. Sehr wohl patentierbar sind jedoch die technischen Anwendungen solcher Methoden in der Praxis. Beispielsweise lassen sich auch Methoden zur Behandlung des menschlichen Körpers, Lehrmethoden oder Lotteriesysteme in der Regel nicht durch ein Patent schützen. Gewisse Ausnahmen bietet hier das US-Patentrecht für Patente in den USA.
Ihre Erfindungen und Ideen sind einzigartig. IPS Irsch sorgt für den nötigen Schutz.